Eine Privatehaftpflichtversicherung sollte jeder haben.
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Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Form der
Haftpflichtversicherung. Sie sichert den privaten Versicherungsnehmer
und seine Familie einschließlich eventueller Hausangestellter
(letztere soweit für den Haushalt tätig) vor
Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen. Da die
Haftung gerade von Privatpersonen nach deutschem Recht
grundsätzlich nicht begrenzt ist, liegt die Bedeutung einer
Privathaftpflichtversicherung und der Anpassung ihrer
Versicherungssummen für den Einzelnen auf der Hand. Die
Privathaftpflichtversicherung ist, im Gegensatz zur
Kfz-Haftpflichtversicherung keine Pflicht- sondern freiwillige
Versicherung. Der Name leitet sich aus der gesetzlichen Verpflichtung
zum Ersetzen eines erstandenen Schadens nach § 823 BGB ab.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken des
Alltags ab. Versichert sind insbesondere in beschränktem
Umfang auch die Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz
(einschließlich der Haftung aus Vermietung und anfallenden
Baumaßnahmen), weiter die Haftung aus Sportausübung
(Ausnahme: Jagd und bestimmte Wettkämpfe) und Tierhaltung
(Ausnahme: Haltung von Hunden, Pferden, Rindern, Zug- und Reittieren;
wilden Tieren; hier sollte eine Tierhalterhaftpflichtversicherung
abgeschlossen werden). Schäden an der Mietwohnung fallen unter
den Versicherungsschutz, sofern es sich nicht um Glasschäden
oder Schäden an (elektrischen) Einbauten handelt.
Nicht Gegenstand der Privathaftpflichtversicherung ist der Gebrauch von
Kraftfahrzeugen (Kfz-Haftpflichtversicherung) und die Ausübung
der Jagd, die über besondere Policen abgesichert werden
müssen. Wenn zusätzlich nicht abgesicherte
Haftpflicht-Risiken (nicht: Kfz-Versicherung!) neu hinzutreten, sind
sie zwar zunächst vom Versicherungsschutz mit einer geringeren
Versicherungssumme erfasst (Vorsorgeversicherung), müssen aber
dem Versicherer auf dessen jährliche Anfrage mitgeteilt und
dann eingeschlossen werden.
Verschieden hohe Deckungssummen für Personen- und
Sachschäden werden angeboten. Diese Summen werden teils
pauschal für Personen- und Sachschäden, teils jeweils
isoliert für Personen- oder Sachschäden angeboten.
Übrige Vermögensschädigungen, die nicht auf
Personen- oder Sachschäden zurückzuführen
sind, wären über eine
Vermögensschadenhaftpflicht abzusichern, sie spielen in der
Privathaftpflichtversicherung nur eine untergeordnete Rolle und werden
nicht generell, jedenfalls mit deutlich niedrigerer Versicherungssumme,
abgesichert.
Maßgebliche Versicherungsbedingungen, nach denen sich der
Versicherungsschutz richtet, sind die weitgehend einheitlichen
Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen (AHB) der einzelnen
Versicherer, davon abweichende besondere Bedingungen und Beschreibungen
des versicherten Risikos (z. B. BBR, RBH o. ä.), die dem
Versicherungsschein beiliegen. Letztere unterscheiden sich teilweise
zwischen den einzelnen Versicherern.
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