Krankenversicherung
Die Beiträge zu privaten Krankenkassen hängen vom individuellen Risiko ab. Die gesetzlichen Kassen erheben prozentual zum Einkommen Beiträge.
In
der Bundesrepublik Deutschland sind >>>gesetzliche
Krankenkassen GKV<<<
(d. h. solche, die aufgrund des Sozialgesetzbuches V die Gesetzliche
Krankenversicherung sicherstellen) Körperschaften des
öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. In der Sozialwahl
wird
ihre jeweilige Vertreterversammlung gewählt, die u. a. den
Vorstand der Kasse bestimmt. Die Krankenkassen haben insgesamt 70,3
Millionen Versicherte (Stand: 1. August 2004). Sie führen in
getrennter Rechnung als „Pflegekasse bei ...“ auch
die
gesetzliche Pflegeversicherung für ihre Versicherten durch. Am
1.
Januar 2006 existierten in Deutschland 253 gesetzliche Krankenkassen.
Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen ist in den vergangenen Jahren
deutlich rückläufig. 1991 gab es noch mehr als 1.200,
am 1.
Januar 2006 noch 253 gesetzliche Krankenkassen, davon 199
Betriebskrankenkassen. Die Zahl der gesetzlichen Krankenkassen soll
nach Ankündigung der Bundesregierung im Juni 2006 im Rahmen
der
Gesundheitsreform weiter reduziert werden und von bestimmten
Mindestgrössen der Mitgliederzahlen abhängig werden.
Private
Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von
Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand und zu versichernder Leistung
abhängig. In der PKV >>>(private
Krankenversicherung)<<<
können sich Personen versichern, für die
keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV) besteht (Arbeitnehmer, deren Einkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt sowie Beamte, Selbständige
und Freiberufler. Für Studenten besteht eine
Versicherungspflicht in der GKV, von der man sich zu Beginn das
Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien
lassen kann. Für Studenten bietet die PKV bis zum 30.
Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.
Die PKV erhebt, im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV), einkommensunabhängige Versicherungsprämien.
Freiberuflich tätige Künstler und Journalisten
können jedoch über die Künstlersozialkasse
(KSK) ähnlich wie Arbeitnehmer einen Zuschuss zur GKV
erlangen, diese sind dann wie Arbeitnehmer gesetzlich
pflichtversichert. Um versicherungsfrei zu werden, bestehen dann die
gleichen Voraussetzungen wie für Arbeitnehmer. Von dieser
Versicherungsplicht kann man sich bei Anmeldung zur KSK befreien lassen
und man erhält dann von der KSK einen Zuschuss zur PKV.
Für gesetzlich Pflichtversicherte werden >>>
private
Zusatzversicherungen <<< angeboten.
Deren Anliegen ist es Leistungen, die nicht mehr oder nur zum Teil von
der GKV gezahlt werden, abzudecken
(Brillen,Zahnersatz,Krankenhaustagegeld, etc.).
Die GKV nimmt ehemals
PKV-Versicherte nur dann wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig
werden (beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen
Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen
Beschäftigung für mindestens zwölf Monate),
unter 55 Jahren alt sind und ihr Einkommen unter die
Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
priv. Krankenversicherung I gesetzl. Krankenversicherung I priv. Krankenzusatzversicherung I Unfallversicherung I Risiko-Lebensversicherung I Kapital-Lebensversicherung I Kredite I Rentenversicherungen I Berufsunfähigkeit I Altersvorsorge I Privathaftpflicht I Tierhalter I Hausrat I Rechtschutz I Wohngebäude I Haus-und-Grundbesitzer I Baugeld I Preisvergleiche I Partnerprogramm








